Réforme fiscale – Communiqué de presse

LSAP begrü?t Regierungsentwurf zur Steuerreform

Die sozialistische Handschrift ist deutlich erkennbar!

 

In einer ersten Reaktion zeigen sich LSAP-Parteipräsident Claude Haagen und LSAP-Fraktionschef Alex Bodry zufrieden mit dem Regierungsentwurf zur geplanten Steuerreform, der nun den Sozialpartnern zur Diskussion vorgelegt wird. Die Sozialisten sind der Auffassung, dass es sich hierbei um einen ausgewogenen, sozial gerechten Vorschlag handelt, der den Hauptforderungen der LSAP im Fiskalbereich Rechnung trägt.

Mit der angekündigten Anhebung des Spitzensteuersatzes von 40 auf 42 Prozent – was einer effektiven Besteuerung von bis zu 45,8 Prozent (Solidaritätszuschlag inklusive) gleichkommt – werden Spitzenverdiener nicht mehr bevorteiligt.

Parallel hierzu wird im Sinne von mehr Steuergerechtigkeit der sogenannte Mittelstandsbuckel abgeschwächt. Durch eine Anpassung der Steuertabelle wird der Spitzensteuersatz erst bei einem wesentlich höheren Jahreseinkommen als bislang einsetzen. Konkret werden also die Personen mit einem versteuerbaren Jahreseinkommen von 30.000 bis 70.000 Euro von einer spürbaren Erhöhung ihrer Kaufkraft profitieren können.

Selbstverständlich und im Sinne einer sozialen Steuerpolitik wird die geplante Reform mittels der angepassten Steuertabelle sowie einer Verdoppelung des Steuerkredits von derzeit 25 auf fortan 50 Euro pro Monat auch merkliche finanzielle Verbesserungen für die Personen mit einem besteurbarem Jahreseinkommen von unter 30.000 Euro mit sich bringen.

Entlastet werden sollen mit den Reformvorschlägen aber auch die Alleinerziehenden. Entsprechend den Regierungsankündigungen und den politischen Prioritäten der LSAP wird mittels Änderungen in der Steuerklasse 1A sowie einer Anhebung des Steuerkredits für Alleinerziehende, diese am stärksten von Armut bedrohten Bevölkerungsgruppe gezielt unterstützt.

Der schwierigen Situation auf dem Luxemburger Wohnungsmarkt indes wird im Rahmen der Steurreform dadurch begegnet, dass sowohl die Summe möglicher Zinsabschreibungen als auch der absetzbare Betrag in Bezug auf einen Bausparvertrag erhöht werden sollen.

Nicht vergessen sollte man dann auch, dass wie im Bipartite-Abkommen mit den Gewerkschaften festgehalten, ab 2017 die 0,5-Prozent-Steuer zur Haushaltskonsolidierung abgeschafft und somit die Kaufkraft zusätzlich gestärkt werden wird.

Weiter hat aber auch die Forderung der LSAP nach einer verstärkten Bekämpfung der Steuerhinterziehung ihren Niederschlag in der geplanten Steuerreform gefunden. Mehr prozedurale und personelle Mittel werden es fortan der Steuerverwaltung sowie dem „Enregistrement“ ermöglichen verstärkt und ohne Gerichtsverfahren auch vermeintlich geringe Steuerschulden konsequent und schnell einzutreiben.

Der Forderung nach einer gerechteren Lastenverteilung schließlich, wird die Steurreform dadurch gerecht, dass die Mindeskörperschaftssteuer bei sogenannten SOPARFI-Handelsgesellschaften um 50 Prozent von aktuell 3.000 auf zukünftig 4.500 Euro angehoben wird.

„Diese Steuerreform entspricht den Kernanforderungen der LSAP. Dementsprechend sind wir aus sozialistischer Sicht, auch wenn es sich hierbei um einen Entwurf handelt, der erst noch mit den Sozialpartnern diskutiert werden muss, sehr zufrieden“, so LSAP-Präsident Claude Haagen im Anschluss an die offizielle Vorstellung der Reformvorschläge. „Es ist der Regierung gelungen, konzentriert und ohne dem äußeren Druck nachzugeben, in einer sehr komplexen Materie eine in iher Gesamtheit stimmige Reform auszuarbeiten. Parteiintern wird die diesbezügliche Diskussion auch weitergführt.“

LSAP-Fraktionspräsident Alex Bodry seinerseits unterstreicht den sozialen Charakter der geplanten Neuerungen: „Mit dieser Steuerreform machen wir einen spürbaren Schritt in Richtung von mehr Verteilungsgerechtigkeit. Vor allem die sozial schwächeren Haushalte, unter ihnen besonders die überdurchschnittlich oft von Armut bedrohten Alleinerzieher, aber auch die zum Mittelstand gehörenden Haushalte, sind die Hauptnutznießer dieser Steuerreform. Zielgerichtete Erleichterungen bzw. Anpassungen erhöhen die Kaufkraft der Privathaushalte merklich, ohne dabei den Rahmen der haushaltspolitischen Zumutbarkeit zu verlassen. So wird verhindert, dass mehr Leute ins Armutsrisiko abrutschen.“

Mitgeteilt am 29. Februar 2016

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