„Omnibus“-Gesetz fast am Ziel

Die parlamentarische Kommission für den öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform hat am Donnerstag den Bericht zum so genannten „Omnibus“-Gesetz angenommen, das vor allem unnötige bürokratische Hürden abbaut. Das Gesetzesprojekt kann dem Plenum demnach kommende Woche zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die Bürger haben ein Recht auf gut funktionierende öffentliche Dienstleistungen, kompetente Ansprechpartner und eine zügige Bearbeitung ihrer Anfragen. Die Luxemburger Verwaltungen verfügen über gut ausgebildetes und zuvorkommendes Personal. Dieses kann jedoch nur dann effizient arbeiten, wenn der gesetzliche Rahmen Prozeduren klar und präzise umreißt und den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich hält.

Seit Jahren wird über die Notwendigkeit einer administrativen Vereinfachung in Luxemburg diskutiert. Nach seinem Amtsantritt hat der zuständige Minister Dan Kersch schnell Nägel mit Köpfen gemacht und bereits im Juli 2014 ein entsprechendes Gesetzesprojekt vorgelegt. „Paradoxerweise war die Prozedur bis zur Annahme eines Gesetzes, das Verwaltungsprozeduren vereinfachen und verkürzen soll, extrem lang“, so der Berichterstatter und LSAP-Abgeordnete Yves Cruchten. Er erklärt dies mit der Komplexität der Gesetzesvorlage. Den Titel „Omnibus“ tragen Gesetze, die ein bestimmtes Ziel umsetzen, indem sie zahlreiche andere Gesetze abändern. In diesem Fall werden 11 Gesetze abgeändert und 2 weitere außer Kraft gesetzt.

Betroffen sind an erster Stelle die Gesetze zur Raumplanung in den Gemeinden und zur Landesplanung, aber auch der Naturschutz, der Schutz der Gewässer und der Denkmalschutz. Die Genehmigungsprozeduren werden mit dem neuen Gesetz zum Teil verkürzt und besser aufeinander abgestimmt. Die Commodo/incommodo-Gesetzgebung wird so angepasst, dass Betriebe der neuen Klassen 1A und 1B je nach Typ von der Gewerbeinspektion oder vom Umweltminister genehmigt werden müssen und nicht mehr von beiden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Gemeinden viel Zeit, aber auch viel Geld investieren müssen, um die Studien vorlegen zu können, die im Rahmen ihrer Raumplanung gefordert sind. Das neue Gesetz nimmt diese Anforderungen im Vorfeld der Ausarbeitung eines neuen Flächenwidmungsplans etwas zurück. Kleinere Änderungen können in einer beschleunigten Prozedur vorgenommen werden.

Es bleibt jedoch gewährleistet, dass die verschiedenen Interessen im Verlauf von Genehmigungsprozeduren gebührend berücksichtigt werden. Dies ist nicht unbedingt im Sinne einzelner kritischer Stimmen, denen die aktuelle Reform nicht weit genug geht. Die LSAP begrüßt, dass es Minister Dan Kersch mit seinem Gesetzesvorschlag gelungen ist, Prozeduren zu vereinfachen und gleichzeitig eine angemessene Beteiligung aller Interessierten sicher zu stellen.  Der Berichterstatter Yves Cruchten betont in diesem Kontext, dass die Gesetze, die die Grundlage bilden für die Entwicklung unseres Landes, regelmäßig überarbeitet und an neue Gegebenheiten angepasst werden müssen.

Auch in Zukunft muss jedoch garantiert werden, dass die Öffentlichkeit weitgehend bei der Planung mit einbezogen wird. In diesem Sinne verbessert das neue Gesetz den Zugang zur Information, indem es die Gemeinden verpflichtet, wichtige Dokumente auf ihrer Internet-Seite zu veröffentlichen.

Mitgeteilt am 2. Februar 2017

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