“Mein Körper gehört mir! Oder doch nicht?” – Taina Bofferding “Zu Gast” im “Land”.

Mein Körper gehört mir! So lautet eine wiederkehrende zentrale, fordernde Exklamation in feministischen Kämpfen. Diese ist Ausdruck eines starken Selbstbewusstseins aber auch Ausdruck einer Abwehr gegen staatliche Eingriffe. Frauen soll der nötige Freiraum zur Verwirklichung selbstgewählter Lebensmöglichkeiten eingeräumt werden.

Trotz aller Fortschritte hinsichtlich einer geschlechtlichen Gleichbehandlung bleiben Sexualität, Körper und Reproduktionsfähigkeit von Frauen ein umstrittenes Terrain.

Prinzipiell steht es der Politik nicht zu, moralisierend zu entscheiden, was Frauen tun oder lassen sollen. Sie sollte Frauen die Selbstbestimmung über ihren Körper ermöglichen und ihre Rechte stärken.

Doch hat jede Frau, immer und uneingeschränkt, das Recht frei über ihren Körper zu entscheiden? Oder muss die Eigenverfügung über den menschlichen Körper gesetzlich kontrolliert werden, um den Einzelnen in bestimmten Situationen vor sich selbst zu schützen?

In Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche hat das Parlament vor anderthalb Jahren klar Stellung bezogen. Der Akt des Abbruchs wurde aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, eine Fristenlösung eingeführt und das zweite, bis dato obligatorische Beratungsgespräch abgeschafft. Außerdem müssen betroffene Frauen sich in keiner von Amts wegen attestierten Notsituation mehr befinden und ihre Entscheidung rechtfertigen. Abtreibung ist seitdem ein Frauenrecht, das sich aus der Freiheit im Sinne einer verantwortungsvollen Mutterschaft ableitet.

Die Frage nach der Selbstbestimmung über den eigenen Körper stellt sich ebenfalls im Zusammenhang mit der Prostitution: Soll eine Person – ob Frau oder Mann – ihren Körper gegen Bezahlung für sexuelle Handlungen frei zur Verfügung stellen dürfen? Oder soll ihr in diesem Zusammenhang die Entscheidungsfähigkeit per Gesetz abgesprochen werden? Aus der Orientierungsdebatte im Parlament vergangenes Jahr ging deutlich hervor, dass eine komplette Legalisierung und Anerkennung der Prostitution wie z.B. in Deutschland nur wenige Fürsprecher hat, gleiches gilt allerdings auch für ein komplettes Verbot. Für das schwedische Modell, das den Kunden unter Strafe stellt, gibt es ebenfalls keine Mehrheit. Es wird eine pragmatische Lösung angestrebt, ein luxemburgisches Modell, das Prävention und Aufklärung in den Mittelpunkt stellt. Eine sogenannte Exit-Strategie soll demnächst vorgestellt werden.

Klärungsbedarf gibt es auch noch hinsichtlich der Leihmutterschaft. Wenn eine Frau – salopp ausgedrückt – ihre Vagina zur Verfügung stellen darf, warum nicht auch ihre Gebärmutter? Darf eine Frau ihren Bauch auf Zeit an Eltern mit unerfülltem Kinderwunsch „vermieten“? Oder riskiert diese Praxis unweigerlich zu einem Geschäft zu verkommen, das die Ausbeutung von Frauen in prekären Situationen impliziert und damit unter den Bereich des Menschenhandels fällt?

Es sind keine einfachen Fragen, die in den kommenden Monaten von der Politik zu beantworten sind. Der Wunsch nach einem eigenen und gesunden Kind ist verständlich, dennoch kann dieser ebenso wie sexuelle Befriedigung nicht zu einem einklagbaren Recht erklärt werden, unter dem mitunter weniger privilegierte Frauen aus Alternativlosigkeit leiden müssen. So lange sich damit Geld verdienen lässt, ist das Risiko der Ausbeutung groß.

Anstatt zu versuchen Tätigkeiten, wie die oben genannten, rechtlich und gesellschaftlich als „normale“ Jobs einzuordnen, sollten wir vordergründig dafür sorgen, dass niemand sich mehr genötigt sieht, vor allem aus rein finanziellen Gründen und mit unabsehbaren physischen wie psychischen Risiken, anderen seinen Körper zur Verfügung zu stellen.

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