LSAP-Info Nr. 19: Familienleistungen

Am 6. Juni 2016 hat der parlamentarische Ausschuss für Familie und Integration den Bericht zum Gesetzesprojekt Nr. 6832 angenommen, mit dem die angekündigte Reform der Familienleistungen umgesetzt wird. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause in der Abgeordnetenkammer gestimmt werden. In dieser Ausgabe des LSAP-Info werden die wichtigsten Neuerungen kurz vorgestellt und weiterführende Erläuterungen dazu gegeben.

Die Hauptpunkte der Reform der Familienleistungen:

• Hauptpunkt der Reform der Familienleistungen ist die Vereinheitlichung des Kindergeldes: jedes Kind hat Anspruch auf dieselbe Leistung.

• Kinder, die nach Inkrafttreten der Reform geboren werden (und solche, die erst nach diesem Datum Anspruch auf Familienleistungen erheben können, z. B. Kinder von denjenigen Grenzgängern, die nach diesem Datum beginnen in Luxemburg zu arbeiten) haben Anspruch auf 265 € pro Monat. Der sogenannte Kinderbonus (der seit 2008 den steuerlichen Kinderfreibetrag ersetzt) wird in dieses einheitliche Kindergeld integriert.

• Dieses System ersetzt das aktuelle System der „Geschwistergruppe“, bei dem die Leistung pro Kind mit der Anzahl der Kinder steigt. Die Höhe des neuen einheitlichen Kindergeldes orientiert sich an den heutigen Leistungen für ein Einzelkind. Die Leistungen für Kinder, die vor Inkrafttreten der Reform geboren wurden, bleiben unverändert.

• Die neuen, aufgerundeten Alterszuschläge – 20 € (statt bisher 16,17 €) für Kinder ab 6 Jahren und 50 € (statt bisher 48,52 €) für Kinder ab 12 Jahren, stehen allen Kindern zu.

• Die Schulanfangszulage, deren Höhe zurzeit überproportional zur Anzahl der Kinder steigt, wird ebenfalls vereinheitlicht. Die neuen Beträge, die zum Schulanfang überwiesen werden, liegen für alle Kinder bei 115 € pro Kind ab 6 Jahren und 235 € pro Kind ab 12 Jahren.

• Die Spezialzulage für behinderte Kinder, die bis zum 25. Lebensjahr zusätzlich zum Kinder-geld ausbezahlt wird, wird für alle betroffenen Kinder auf 200 € pro Monat aufgerundet.

• Die heutige Kindergeldkasse soll fortan „Zukunftskasse“ heißen, das Kindergeld wird zum „Zukunftsgeld“.

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