LSAP Info: Méi Sécherheet duerch d’Policereform

Im August 2016 hat Etienne Schneider, in seiner Funktion als Minister für Innere Sicherheit, dem Parlament drei Gesetzestexte zur Reform der luxemburgischen Polizei vorgelegt: ein neues Disziplinargesetz, ein eigenständiges Gesetz über die IGP (Inspection Générale de la Police), die für die Kontrolle der Polizei zuständig ist und z.B. mit Ermittlungen über das eventuelle Fehlverhalten von Polizisten betraut wird, sowie ein neues Polizeigesetz.

Die Gesetzestexte wurden auf Basis der Empfehlungen eines externen Prüfers, sowie der Arbeit von sechs internen Arbeitsgruppen der Polizei, verfasst. Dementsprechend handelt es sich hierbei um eine Reform, die in direkter Zusammenarbeit mit den betroffenen Personen ausgearbeitet wurde.

Sich oft diametral gegenüberstehende Interessen – auch innerhalb der Polizei – konnten letzten Endes durch Kompromisslösungen zusammengeführt werden. Das Polizeigesetz wurde am 12. Juni 2018 im Parlament verabschiedet, die übrigen zwei Texte sollen Anfang Juli beschlossen werden.

Oberstes Ziel dieser Reform ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Polizei sowie die Verbesserung der Dienstleistungen für die Bürger. Aufgrund regionaler Unterschiede in Bezug auf Fläche, Bevölkerung, Kriminalitätsformen oder Arbeitsbelastung sowie des Personalmangels, unter dem zahlreiche Einheiten leiden, haben die politisch Verantwortlichen beschlossen, die Anzahl der Polizeiregionen von aktuell sechs auf zukünftig vier zu reduzieren und im Sinne einer besseren Arbeitsorganisation gegebenenfalls Polizeikommissariate zu fusionieren. Die Fusionen werden jedoch immer nur mit dem Einverständnis der betroffenen Gemeinden vollzogen. Die bisherigen Erfahrungen mit solchen Zusammenschlüssen sind jedenfalls positiv: die optimierte Nutzung der personellen Ressourcen erlaubt es den Beamten bis zu 80 Prozent mehr Zeit auf Streife zu verbringen und dementsprechend schneller und direkter auf Probleme und Notfälle zu reagieren.

Um dem akuten Personalmangel der Polizei zu begegnen wurden in den vergangenen fünf Jahren alle Polizeianwärter zur Ausbildung zugelassen und alle Absolventen, anders als bisher, auch in den Polizeidienst übernommen. Zudem wurde mehr Zivilpersonal eingestellt, um die Polizeibeamten in administrativen und technischen Arbeitsbereichen zu entlasten.

Zur dringend notwendigen Modernisierung der Polizei beigetragen haben weitere Maßnahmen wie z.B. die Anschaffung neuer, moderner Schusswaffen oder die neue visuelle Identität.

Das Polizeigesetz sieht schließlich neue, aber im Sinne der individuellen Freiheiten und Rechte streng regulierte Befugnisse für die sogenannte Schutzpolizei („police administrative“) vor. Diese wurde, zwecks ihrer Hauptaufgabe, der Präventivarbeit, mit dem neuen Gesetz erstmals mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog ausgestattet, in dem präzise festgehalten ist, wann welche Handlungsweisen zum Einsatz kommen dürfen (z.B. nur dann, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist). Die Kriminalpolizei („police judiciaire“) indes wird hinsichtlich einer besseren Erfassung und Bekämpfung krimineller Aktivitäten künftig stärker auf nationaler Ebene zusammenarbeiten.

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