LSAP-Info 25: Neuer Spitalplan.

«Jeder Patient hat ein Anrecht auf die bestmögliche medizinische Behandlung, ungeachtet seiner sozialen Herkunft oder seines Wohnortes. Der Patient steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen und es ist unsere Pflicht dafür zu sorgen, dass alle Bürger den gleichen Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung im Krankenhaus haben.» (Lydia Mutsch, Gesundheitsministerin)

Wozu ein neues Spitalgesetz?

Das neue Spitalgesetz ist ein wichtiges Gesetz für unser Land, die Patienten, die Krankenhäuser, die Ärzteschaft sowie für das Pflegepersonal.
Nach über 20 Jahren war es notwendig, den Krankenhaus-Sektor an die veränderten Gegebenheiten anzupassen, um der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft, dem Gesundheitszustand der Bevölkerung und dem wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt Rechnung zu tragen.
Unser Gesundheitssystem muss sozial, solidarisch und effizient sein, und sich den stets wandelnden Bedürfnissen der Patienten anpassen.

Welche Vorteile bringt das neue Gesetz den Patienten?

1. Mehr ambulante Behandlungen
Die Zunahme der ambulanten chirurgischen Eingriffe (Aufnahme und Entlassung des Patienten am gleichen Tag) stellt ein zentrales Element des neuen Spitalplans dar. Der Ausbau dieses Angebots bedeutet mehr Komfort für die Patienten und gewährleistet eine höhere Qualität und Sicherheit der Behandlung. Die ambulante Chirurgie erlaubt es zudem, dem medizinischen Fortschritt und den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die verfügbaren Mittel effizienter einzusetzen.

2. Die Schaffung von Krankenhausbetten für Langzeitaufenthalte
Um den Bedürfnissen von Patienten gerecht zu werden, die sich einer dauerhaften Behandlung wegen einer schweren Erkrankung unterziehen müssen, sieht das neue Gesetz die Schaffung von 87 Betten für Langzeitaufenthalte vor (davon 67 im Bereich der Psychiatrie).

3. Deutlich mehr Betten im Bereich der geriatrischen Rehabilitation  
Das neue Gesetz trägt der Alterung der Bevölkerung Rechnung, indem es eine deutliche Erhöhung der Bettenzahl von 105 auf 310 im Bereich der geriatrischen Rehabilitation vorsieht.

4. Betten für Krankenhausaufenthalte mittlerer Dauer
Mit dem neuen Spitalgesetz werden auch Betten zur physischen Rehabilitation sowie Betten zur onkologischen Nachsorge geschaffen um die bestmögliche Genesung und Wiedereingliederung der Patienten in ihr persönliches Lebensumfeld zu unterstützen. Je nach Entwicklung des Bedarfs kann das Angebot für Krankenhausaufenthalte mittlerer Dauer auch im Bereich der funktionalen Reha von derzeit 70 auf 100 Betten ausgeweitet werden, ebenso wie die Zahl der Betten für Menschen, die sich in der terminalen Lebensphase befinden (von 15 auf 20).

5. Die Schaffung von Kompetenz-Netzwerken  
« Nicht alles überall: für eine koordinierte, durchgehende und multidisziplinäre Behandlung. »
Das neue Gesetz sieht die Schaffung von Kompetenz-Netzwerken z.B. im Bereich der Behandlung von Schlaganfällen, Krebs, Operationen an der Wirbelsäule, Diabetes, chronischen Schmerzen oder neurodegenerativer Erkrankungen (wie Demenz, Alzheimer oder Parkinson) vor.
Das Ziel dieser Kompetenzzentren besteht darin, die Akteure, die über sich ergänzende Kompetenzen zur Behandlung eines bestimmten Gesundheitsproblems verfügen, zusammenzubringen und so zu koordinieren, dass ein hohes Qualitäts- und Sicherheitsniveau für die Patienten gewährleistet ist. Die Kompetenz-Netzwerke können sich über mehrere Standorte erstrecken und bedienen sich stets des aktuellsten wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritts.

6. Die Schaffung neuer Dienste
Um eine optimale Betreuung und Behandlung der Patienten ausgewogen und flächendeckend in allen Landesteilen zu gewährleisten, wird das Angebot an medizinischen Basisdiensten mit dem neuen «Plan hospitalier» ausgebaut. Hinzu kommen neue Dienste wie beispielsweise ein Zentrum für Diagnostik in Humangenetik und pathologischer Anatomie oder eine nationale Stelle für Umweltmedizin.

7. Eine nationale Abdeckung mit Entbindungsstationen und Kinder- und Jugendmedizin
Das neue Spitalgesetz gewährleistet eine nationale Abdeckung mit Entbindungsstationen bzw. Geburtskliniken («maternités») sowie eine flächendeckende Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie). Das Gesetz sieht zwar eine Zentralisierung der spezialisierten Pädiatrie in der Kannerklinik vor, ermöglicht aber auch eine wohnortnahe pädiatrische Versorgung in den drei anderen großen Krankenhäusern des Landes.
Für komplexe pädiatrische Behandlungen wird ein spezialisierter pädiatrischer Dienst in der Kannerklink angeboten, in unmittelbarer Nähe zur pädiatrischen «Maison médicale» und der anderen nationalen Dienste im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin (z.B. Neonatologie für Neu- und Frühgeborene, Kinderchirurgie, Kinder-Intensivstation, Kinder-Notfalldienst).
Die wohnortnahe Behandlung von Kindern und Jugendlichen findet in den Krankenhäusern des Centre Hospitalier Emile Mayrisch, der Hôpitaux Robert Schuman und des Centre Hospitalier du Nord statt. Sie stehen für kürzere Krankenhausaufenthalte zur Verfügung und stellen sicher, dass zwischen 8h und 20h stets ein Kinderarzt zur Notfallversorgung anwesend ist.

8. Ein Anstieg der Zahl der Krankenhausbetten
«Um eine Unterversorgung in den Krankenhäusern zu verhindern, muss eine gewisse Flexibilität bei der Zuteilung der Betten gewährleistet sein.»
Der neue Spitalplan schafft einen flexiblen gesetzlichen Rahmen um im Laufe der kommenden Jahre die Zahl der genehmigten Betten für jedes Krankenhaus an den Bedarf anzupassen. Der nationale Bedarf an Gesundheitsinfrastrukturen und -dienstleistungen (Krankenhäuser, Bettenzahl, Art der medizinischen Dienstleistungen, usw.) wird auf der Grundlage der Bevölkerungsentwicklung sowie der erhobenen Daten der sog. «Carte sanitaire» («Gesundheitslandkarte») ermittelt, die alle zwei Jahre aktualisiert wird.
Konkret bedeutet dies, dass das neue Gesetz einen Anstieg der Bettenzahl von heute 2.846 auf bis zu 3.107 Einheiten vorsieht.

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