Wenn das Baby doch nicht kommt!

Die Ankündigung einer bevorstehenden Geburt ist in den allermeisten Fällen eine freudige Nachricht! Nach und nach bereiten sich die werdenden Eltern auf die Geburt vor, bestimmen einen Namen und bereiten die Wohnung für den Neuankömmling vor. Je länger die Schwangerschaft andauert, umso steter steigt die Vorfreude. Doch was wenn es plötzlich heißt: das Baby kommt doch nicht? Die Konsequenzen für die Leidtragenden sind gewaltig!

Fehlgeburten sind recht häufig; in Fachkreisen geht man davon aus, dass eine Schwangerschaft von fünf nicht mit einer regulären Geburt endet. Das wären in Luxemburg bei etwa 6.000 Geburten rund 1.200 Fehlgeburten – pro Jahr! Umso erstaunlicher: das Thema wird kaum angesprochen; es bleibt mit einem Tabu in unserer Gesellschaft belegt.

Häufig ereignen sich Fehlgeburten vor der 12. Woche. Dies ist der Grund warum Frauen oft angeraten wird erst nach dem 3. Monat die Schwangerschaft nach Außen anzukündigen. Auch ist keine Fehlgeburt wie die andere. Während manche Eltern eine solch tragische Wendung besser verkraften, vermag sie bei anderen viel Leid zu verursachen! Dies sind alles Gründe weshalb das Gesetz, welches das neuseeländische Parlament dieses Jahr gestimmt hat, und Eltern drei Tage Urlaub nach einer Fehlgeburt zugesteht, auch hierzulande für Gesprächsstoff sorgt. Die LSAP-Abgeordnete Francine Closener hat das Thema rezent an die Regierung herangetragen. In seiner Reaktion verschließt sich Arbeitsminister Dan Kersch nicht, diese Diskussion mit den Sozialpartnern zu führen obwohl dieses Thema nicht im Koalitionsabkommen vorgesehen ist.

Eine solche Maßnahme wäre jedoch zweifelsohne begrüßenswert. Bereits heute können Frauen nach einer Fehlgeburt krankgeschrieben werden. Doch eine Fehlgeburt ist keine Krankheit und darf nicht als solche behandelt werden. Des Weiteren wiegen die psychologischen Nachwehen oftmals schwerer als die körperlichen. Ferner könnten von diesem speziellen Urlaub, gemäß dem Beispiel aus Übersee, auch Väter Gebrauch machen.

Trauer kennt keine Hierarchie, doch ist es für Eltern im Falle einer Fehlgeburt bei bereits fortgeschrittener Schwangerschaft nochmals schwieriger sich zu erholen. Dies ist insbesondere der Fall bei Totgeburten. Laut den hiesigen Sterbestatistiken für das Jahr 2019, zählte man 69 Fälle die erst nach der 22. Woche seit Ausbleiben der letzten Regel eintraten. Totgeburten vor diesem Stichdatum werden schlicht statistisch nicht erfasst.

Es ergibt sich die Frage inwiefern Eltern nach einem solchen tragischem Ereignis, Recht auf eine Auszeit haben. Diese Informationen sind nicht einfach zugänglich, weshalb die LSAP-Abgeordnete Tess Burton rezent eine entsprechende parlamentarische Anfrage an die Regierung gerichtet hat. Ziel war es Klarheit über die Rechte der Betroffenen zu schaffen.

Wir sollten Eltern, die sich in dieser emotional schwierigen Lage befinden, zukünftig unbürokratisch und schnell Hilfe zukommen lassen.

Das schwierige Thema der Fehlgeburten wird aktuell nicht nur wegen der neuseeländischen Initiative thematisiert, sondern eine ganze Reihe von jungen Eltern die mittlerweile im Parlament vertreten sind, scheuen sich nicht diese Angelegenheit offen anzusprechen.

Diese Problematik darf demnach kein Tabuthema mehr bleiben mit dem Betroffene alleine gelassen werden!

Tess Burton (LSAP-Abgeordnete) und Francine Closener (LSAP-Abgeordnete)

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