Lëtzebuerger Nationalitéit: “Eng wichteg Etapp am Integratiounsprozess”

Mit der heute im Parlament verabschiedeten Reform des Nationalitätsgesetzes bleibt unser Land seiner Tradition als offenes Land treu, das neue Mitbürger gerne aufnimmt und willkommen heißt.

 

Die LSAP begrüßt, dass sich Luxemburg mit dem heutigen Votum gegenüber „neuen“ Staatsbürgern nicht verschließt, dies entgegen einer allgemeinen internationalen Tendenz. „Die Staatsbürgerschaft stellt eine wichtige Dimension der individuellen und kollektiven Identität dar“, kommentiert Alex Bodry die Neuregelung.

 

Der LSAP-Fraktionspräsident weist gleichzeitig darauf hin, dass mit dem neuen Gesetz dafür Sorge getragen wird, dass unsere Nationalität nicht ausverkauft wird. Ein klarer Wille zur Integration in unsere Gesellschaft, ausreichende Kenntnisse der Luxemburger Sprache und eine feste Bindung zu unserem Land werden auch weiterhin die Eckpfeiler des Nationalitätsgesetzes bilden. Für die LSAP stellt die Reform ein ausgewogenes Konzept zur Erlangung der Luxemburger Staatsbürgerschaft dar.  „Für uns Sozialisten ist das Erlangen der Luxemburger Nationalität aber nicht unbedingt die Krönung, der Abschluss einer Integration, sondern eine Etappe im Integrationsprozess“, so Alex Bodry weiter.

 

Besonders positiv ist in den Augen der LSAP aber auch, dass diese wichtige Gesetzesreform über den Zugang zur luxemburgischen Nationalität in einem möglichst breiten sowohl parlamentarischen als auch außerparlamentarischen Konsens erreicht werden konnte.

 

Das neue Gesetz stützt sich nicht nur auf die Wahlprogramme der drei Koalitionspartner LSAP, DP und „Déi Gréng“, sondern trägt auch einer entsprechenden Gesetzesinitiative der CSV Rechnung. Zudem beruht das neue Gesetz, wie schon der Gesetzentwurf, der 2013 von der damaligen CSV-LSAP-Regierung ausgearbeitet worden war, auf den Ergebnissen einer ausführlichen Evaluierung, die nach dreijähriger Anwendung des Gesetzes von 2008 erfolgt ist.

 

Mit der Absenkung der Residenzdauer auf fünf Jahre, der Erweiterung des sogenannten Bodenrechts auf Kinder der zweiten Generation, und realistischeren Anforderungen im Bereich des Spracherwerbs trägt das neue Gesetz zudem zentralen Forderungen aus dem LSAP-Wahlprogramm von 2013 Rechnung.

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