Gemeinden entscheiden in Zukunft selbst über Kirchenfinanzierung

Die Kirchen im Dorf: endlich klare Verhältnisse

Das Gemeindeforum der LSAP begrüßt das neue Gesetzesprojekt über die Verwaltung kirchlicher Gebäude, das kürzlich von Innenminister Dan Kersch vorgelegt wurde. Seit Jahren besteht ein politischer Konsens über Parteigrenzen hinweg, dass das napoleonisches Dekret von 1809, mit dem die Kirchenfabriken ins Leben gerufen wurden und das fast unverändert bis heute in der Luxemburger Gesetzgebung überdauert hat, nicht mehr den gesellschaftlichen Realitäten entspricht.

Diese Reform schließt einen langwierigen Prozess ab, der 2011 vom Parlament angestoßen wurde, das in einer Motion unter anderem eine Reform der Kirchenfabriken gefordert hatte. Es war CSV-Minister François Biltgen, der eine Expertengruppe damit beauftragte, eine Analyse der bestehenden Beziehungen zwischen Kirche und Staat durchzuführen und verschiedene Optionen für eine Reform aufzuzeichnen. Die Schlussfolgerungen der Expertengruppe des damaligen Ministers dienten der aktuellen Regierung als Grundlage für die Gespräche mit dem Bistum. Die daraus resultierende Konvention kommt auf lokaler Ebene endlich zum Tragen.

Wenig Verständnis haben die Mitglieder des Gemeindeforums für die Reaktionen einzelner CSV-Vertreter, die die Rolle der eigenen Partei in diesem Prozess offenbar vergessen haben. Es ist wohl richtig, dass die Expertengruppe 2012 verschiedene Optionen aufgezeigt hatte, wie kirchliche Gebäude in Zukunft verwaltet werden könnten, das Erzbistum hat jedoch der Idee einer zentralen Verwaltung aller katholischer Kirchen den Vorzug gegeben.

Die katholische Kirche lehnte eine lokale Verwaltung aller religiös genutzten Gebäude ab. Sie bestand ebenfalls auf einem ausschließlichen Nutzungsrecht und wollte den Gemeinden nicht die Möglichkeit einräumen, Kirchengebäude für kulturelle Veranstaltungen oder Ähnliches zu nutzen. Weiterhin wünschte sie, allein entscheiden zu können, wie viele und welche Kirchen als geweihte Gebäude erhalten bleiben sollen. Eine Neuregelung der Finanzierung von Kirchengebäuden drängte sich demnach auf.

Faire und transparente Regeln

Die Regierung hat die Wünsche der katholischen Kirche respektiert. Sie verlangt jedoch, dass die Besitzverhältnisse eindeutig geklärt werden und in Zukunft der jeweilige Besitzer für den Unterhalt seiner Gebäude aufkommen muss.

Das LSAP-Gemeindeforum sieht es als einen großen Fortschritt an, dass die Gemeinden endlich frei entscheiden können, ob sie die lokalen Kirchengebäude, die in ihrem Besitz sind, behalten und finanzieren wollen oder nicht. Bisher waren sie gesetzlich verpflichtet, alle Kirchengebäude zu unterhalten, unabhängig von den Besitzverhältnissen. Die Kirchenfabriken kommen hier ebenfalls zum Zug. Sie haben auf lokaler Ebene ein klares Mitspracherecht darüber, welche Gebäude in Kirchenbesitz sind und bleiben sollen, und welche von der Gemeinde übernommen werden sollen.

Gemeinden und Kirchenfabriken sind aufgefordert, zu überprüfen, ob es für die Kirchen auf ihrem Territorium Urkunden gibt, die eindeutig belegen, wem das jeweilige Gebäude gehört. Anschließend sollen beide Parteien klären, ob sie etwas an diesen Besitzverhältnissen ändern wollen. Kommt es zu einer Einigung, wird dies so in einer Konvention festgehalten. Falls bis zum Inkrafttreten des Gesetzes keine Konvention, bzw. keine Besitzurkunde vorliegt, bleibt das Kirchengebäude in kirchlicher Hand. Die katholische Kirche wird demnach keineswegs enteignet. Ganz im Gegenteil: Sie erhält alle Kirchengebäude, die nicht eindeutig im Besitz der Gemeinde sind. Darüber hinaus bekommt sie die Kirchen, die eventuell der Gemeinde gehören und die weiterhin für kirchliche Zwecke genutzt werden, gegen einen fairen, eher symbolischen finanziellen Beitrag (maximal 2.500 Euro pro Jahr) zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt die Möglichkeit einer staatlichen Bezuschussung von Arbeiten an Kirchengebäuden im Bereich des Denkmalschutzes.

Im Gegenzug scheint es selbstverständlich, dass die Gemeinden nur noch für den Unterhalt der Kirchen aufkommen, die ihnen tatsächlich gehören (ohne dass es zu einer Ko-Finanzierung durch die Kirchenfabriken kommen kann, da diese ja aufgelöst werden) und dass sie die Möglichkeit haben, diese an den neu zu gründenden Fonds abzugeben, wenn sie dies nicht möchten.

Das Gemeindeforum der LSAP hofft auf eine schnelle Annahme des Gesetzprojektes, denn es sorgt für Klarheit und Transparenz. Und es ist vor allem fair, sowohl für die Gemeinden als auch für die katholische Kirche.

Das Gemeindeforum ist eine Arbeitsgemeinschaft der LSAP, die die kommunalpolitischen Interessen der Partei nach außen hin vertritt. Das Gemeindeforum dient allen LSAP-Bürgermeistern, -Schöffen und Oppositionsführern zudem als Plattform für einen regelmäßigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch.

Mitgeteilt am 15. September 2016

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