“Datenschutz: eine gemeinsame Verantwortung” – Den Alex Bodry am “Land”

Datenschutz: eine gemeinsame Verantwortung

 

Seit nunmehr 40 Jahren werkelt Luxemburg an einer wirksamen Regelung zum Schutz von Personendaten. 1979, 1992, 2002 und 2018 wurden neue Gesetze in Kraft gesetzt, die allesamt ihr Ziel verfehlt haben. Dies ist nicht zu leugnen. Tausende von Datenbanken zu Personen wurden nicht gemeldet, geschweige denn genehmigt. Dies gilt sowohl für den öffentlichen als auch den Privatsektor.

Veranschaulicht wird dieser Missstand am Beispiel der Datenbanken der Polizei, insbesondere des sogenannten « fichier central ». Mindestens seit 2002 fehlt hierzu eine solide rechtliche Grundlage. Aber auch andere Personendatenbanken werden bis dato nicht voll nach den Sicherheitsstandards und Rechtsprinzipien des heute gültigen Gesetzes vom 1. August 2018 geführt. Diese Verantwortung obliegt  in erster Hinsicht den Betreibern der verschiedenen Datenverarbeitungen.

Fehlende Kultur des Datenschutzes

Es ist offensichtlich, dass sowohl in den betroffenen Verwaltungen als auch auf der politischen Ebene die Umsetzung der gesetzlichen Regeln des Schutzes von personenbezogenen Daten nur ungenügend vorangetrieben wurde. Es war keine echte Priorität. Es fehlte teils am festen Willen, teils an den notwendigen Mitteln um diese schwierige Aufgabe zu bewältigen.

Diese Sachlage ist seit langen Jahren bekannt. In Berichten wird seit 2003 auf Fehlstellen hingewiesen, ohne dass sich etwas Grundlegendes geändert hätte.

Mehrheit und Opposition haben seit langem zugeschaut, ohne tatkräftig zu reagieren. Vor einem Jahr wurde fast einstimmig ein neues Datenschutzgesetz vom Parlament verabschiedet, ohne den damals von der nationalen Datenschutzkommission vorgebrachten Einwänden Rechnung zu tragen.

In Anbetracht dieser Tatsachen mutet die insbesondere von CSV-Politikern zur Schau getragene Entrüstung etwas sonderbar an.

Wir sollten uns jetzt alle auf die Lösung des Problems konzentrieren. Dies könnte sich als komplexer und langwieriger heraustellen als bisher vermutet.

Für das Parlament bietet sich hier eine gute Chance, sich zu emanzipieren und, in Kooperation mit den Regierungstellen, klare Richtlinien für die Handhabung der Datenbanken von Polizei und Justiz zu erstellen. Teile davon sollten meiner Meinung nach auch gesetzlich verankert werden.

Besondere Beachtung sollten dabei dem Zugang zu den Datenbanken gelten wie auch der Konservierungsdauer der verschiedenen Daten. Eine Langzeitarchivierung oder die Erhaltung der dauerhaften Verfügbarkeit sämtlicher Personendaten ist nicht zu verantworten.

Mit gegenseitigen Schuldzuweisungen und parteipolitischem Geplänkel kommt man nicht voran. Gemeinsam an einer vernünftigen und tragfähigen Lösung arbeiten um  gemeinsam verschuldete Fehlentwicklungen zu korrigieren: das sollte Parlament und Regierung vorrangig beschäftigen.

Das sind wir den Bürgern schuldig!

 

ALEX BODRY

Abgeordneter, LSAP-Fraktionspräsident

 

 

Facebook
Twitter