« Damit die Pflege (noch) besser wird »: D’Taina Bofferding ass « Zu Gast » am « Land »

An der neister Editioun vum Lëtzebuerger Land befaasst d’LSAP-Deputéiert Taina Bofferding sech an engem Zu Gast-Bäitrag mat der Reform vun der Fleegeversécherung.


 

Damit die Pflege (noch) besser wird

 

Die Einführung der Pflegeversicherung war ein sozialpolitischer Meilenstein. Als fünfte Säule der Sozialversicherung wurde das Pflegeversicherungsgesetz im Juni 1998 nach langer und kontroverser Debatte verabschiedet.

Die Pflegeversicherung wurde damit als Pflichtversicherung für die gesamte Bevölkerung geltend gemacht. Die LSAP hat sich damals für einen universellen Rechtsanspruch eingesetzt: Unabhängig vom Einkommen erhält jeder Mensch Zugang zur individuell benötigten Pflege.

Wann und wie viele Leistungen Pflegebedürftige aus der Versicherung bekommen, hängt vom Grad der Hilfsbedürftigkeit und der Dauer der Zuwendungen ab. Oberstes Ziel ist es, den Pflegebedürftigen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, wobei der Vorrang auf der häuslichen vor der stationären Pflege liegt.

Nach 15 Jahren Existenz wurde eine umfangreiche Bilanz der Pflegeversicherung gezogen. Die diesbezüglichen Erkenntnisse dienen nun als Grundlage der Reform. Deren schwerpunktmäßiges Ziel ist die langfristige Absicherung des Systems punkto Qualität, Flexibilität und Transparenz. In diesem Sinne und vor dem Hintergrund, dass die Empfängerzahl seit der Einführung der Pflegeversicherung mehr als verdoppelt hat, soll die Reform dazu genutzt werden um die jetzigen Leistungen und Pflegesätze an neue Krankheitsbilder, Pflegemöglichkeiten und moderne technische Hilfsmittel anzupassen.

Mit der Reform wird entgegen einigen Befürchtungen aber kein Sparpaket geschnürt, Personal wird nicht abgebaut, Leistungen werden nicht verschlechtert. Vielmehr sollen die bisherigen Prinzipien einer Solidargemeinschaft gewahrt, der Gehalt der Versorgung verbessert und eine flexiblere, individuell angepasste Gestaltung der angebotenen Dienstleistung ermöglicht werden.

Die wichtigste Neuerung diesbezüglich ist die Einführung eines Stufenmodells für die Leistungen der „wesentlichen Tätigkeiten des täglichen Lebens“. Die Einordnung in 15 verschiedene Stufen soll es erlauben, die individuelle Situation der pflegebedürftigen Person zu berücksichtigen und die Pflege dementsprechend schnell und präzise einzeln den jeweiligen Anforderungen anzupassen. Der Pflegebedarf des Patienten wird wie bisher detailliert aufgeschlüsselt, doch künftig ergibt sich aus der Summe der entsprechenden Pflegeminuten pro Woche ein Zeitkorridor, den der Pflegedienst dann bedarfsentsprechend nutzen kann.

Neu geregelt wird auch die Situation der « Aidants informels ». Hierbei handelt es sich entweder um eine nahestehende Person oder aber um eine Person, die der Pflegebedürftige eingestellt hat, um eine gewisse Hilfe zu erhalten. Diese Personen sollen nun stärker in das System einbezogen werden: sie werden umfassend beraten und erhalten eine Schulung von sechs Stunden pro Jahr. Handelt es sich um eine angestellte Person, muss sie einen Arbeitsvertrag haben und sozialversichert sein.

Zurzeit steht das Gutachten des Staatsrates zum Reformprojekt noch aus, ebenso wie die Stellungnahmen einiger Berufskammern. Die parlamentarische Arbeit zur Reform der Pflegeversicherung wird in Kürze beginnen.

Fest steht auf jeden Fall: die Absicherung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist ein wesentlicher Baustein, um aufgrund der demographischen Entwicklung auch in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können. In unserer Gesellschaft darf niemand, der pflegebedürftig ist, abseits stehen. Jeder soll und muss sich auf die Solidarität der jüngeren und insbesondere der stärkeren Nicht-Pflegebedürftigen in unserer Gesellschaft verlassen können.

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